Datenschutzerklärung
A. Vorbemerkung / Einleitung
Die mobile Jobcenter Gelsenkirchen Applikation (im Nachfolgenden als "App" bezeichnet) eröffnet Nutzerinnen und Nutzern einen weiteren, digitalen Zugangskanal zum Jobcenter Gelsenkirchen. Mit Hilfe der App können die Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von Öffnungszeiten und in einer gesicherten Umgebung mit dem Jobcenter kommunizieren. Die App stellt ein zusätzliches Serviceangebot dar, dessen Nutzung freiwillig und ohne Registrierung nutzbar ist. Für diejenigen Kundinnen und Kunden, die die App nicht nutzen möchten, ist das Jobcenter Gelsenkirchen weiterhin konventionell, d.h. telefonisch, persönlich, über die Plattform jobcenter.digital und per Post erreichbar.
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt im Jobcenter Gelsenkirchen einen sehr hohen Stellenwert. Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzenden der App umfassend über die Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufklären. Hinsichtlich der in dieser Erklärung verwendeten Begriffe wird vollinhaltlich auf die Legaldefinitionen des Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen.
B. Allgemeine Hinweise und Pflichtangaben
I. Verantwortliche Stelle / Kontakt
Die verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 13 Abs. 1a i.V.m. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für das Angebot dieser App ist das
Jobcenter Gelsenkirchen
vertreten durch seine Geschäftsführerin Anke Schürmann-Rupp
Ahstraße 22
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-60509-0
E-Mail: Jobcenter-Gelsenkirchen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de
II.
Datenschutzbeauftragter des
Als Datenschutzbeauftragter für das Jobcenter Gelsenkirchen wurde Herr Peter Hahn benannt. Sie können den Datenschutzbeauftragten wie folgt erreichen:
Jobcenter Gelsenkirchen
Der Datenschutzbeauftragte
Ahstraße 22
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209-60509-525
E-Mail: Jobcenter-Gelsenkirchen.Datenschutz@jobcenter-ge.de
III. Verarbeitungszwecke
Das Jobcenter Gelsenkirchen verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Das Jobcenter Gelsenkirchen ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Vermittlung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.
IV. Arten und Kategorien der verarbeiteten Daten
1. Nutzungsdaten bzw. Meta- und Kommunikationsdaten
Bei jeder Nutzung der App werden automatisch Informationen gespeichert. Diese Verarbeitung dient der Zurverfügungstellung des Angebotes der App, seiner Funktionen und Inhalte, der Reichweitenmessung/Marketing sowie der Planung und Ergreifung etwaiger Sicherheitsmaßnahmen. Hierbei werden insbesondere die folgenden Daten erhoben bzw. verarbeitet:
2. Daten, die vom Nutzenden in (Kontakt-) Formulare eingegeben bzw. an diese übergeben werden
Sie haben die Möglichkeit, uns mit verschiedenen Anliegen über entsprechende Formulare zu kontaktieren. Hierfür befinden sich an mehreren Stellen dieser App Formulare, mittels derer Daten erhoben und verarbeitet werden. Über diese App - insbesondere in Formularen - eingegebene Daten werden verschlüsselt (SSL) zunächst an den Auftragsverarbeiter (Host) und dann automatisiert per transportverschlüsselter E-Mail (S/MIME) an die zuständige Stelle des Jobcenters Gelsenkirchen übersandt.
Die Eingabe von Daten in diese Formulare ist wie die Nutzung sämtlicher anderer Dienstleistungsangebote dieser App freiwillig. Daten, ohne deren Eingabe die Bearbeitung aus allgemeinen und/oder technischen Gründen nicht möglich ist, sind mit einem roten Sternchen gekennzeichnet (sog. "Pflichtfelder"). Je nach Anliegensart und Erforderlichkeit können in den Formularen unterschiedliche Pflichtfelder enthalten sein. In die Formulare können Daten per Text eingegeben (Eingabedaten) und Foto- und Bilddateien (Dokumente) an diese übergeben werden:
a) Eingabedaten
Eingabedaten werden vom Nutzenden selber per Text in die Datenfelder eingegeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um die folgenden Daten:
Die Angabe von Telefonnummern ist nicht erforderlich, erleichtert jedoch eine Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme. Mit Ausnahme des Formulars zur telefonischen Kontaktaufnahme (Rückrufwunsch), bei dem die Angabe einer Telefonnummer für einen Rückruf natürlich notwendig ist, steht es frei im Belieben der Nutzenden, die Telefonnummer zu übermitteln.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datensparsamkeit werden - je nach Anliegensart und Formular - nur diejenigen der vorstehenden Daten erhoben, die für den Verarbeitungszweck erforderlich sind.
Bei der Übertragung kann auch unter Anwendung höchstmöglicher Sorgfalt nie zu 100% ausgeschlossen werden, dass Daten nicht doch in fremde Hände gelangen.
Daher raten wir dringend davon ab, über die App Daten zu versenden, die unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. § 22 BDSG bzw. Art. 9 DSGVO fallen. Hierzu gehören insbesondere
sowie
Sofern Sie entsprechend sensible Daten an das Jobcenter Gelsenkirchen übermitteln möchten, empfehlen wir dies aus Sicherheitsgründen nicht mittels der App, sondern auf herkömmlichem Wege per Post zu tun.
b) Dokumente
Auf Wunsch der Nutzenden können Foto- und Bilddateien an das Jobcenter Gelsenkirchen übermittelt werden. Hierzu benötigt die App den Zugriff auf den Foto/Medien/Dateien-Ordner Ihres Endgerätes. Welche (personenbezogenen) Daten in diesen Dokumenten enthalten sind, ist vor Übermittlung nur den Nutzenden bekannt. Die Nutzenden allein sind es deshalb, die die freie Entscheidung über das "Ob" und das "Wie" einer Datenübermittlung haben. Dementsprechend bestimmen die Nutzenden selber, ob überhaupt Daten in Dokumenten übermittelt werden und falls ja, in welchem Umfang. Es steht den Nutzenden daher insbesondere auch frei, Schwärzungen oder Streichungen in Dokumenten vorzunehmen.
Vor Übergabe von Dokumenten an Formulare haben sich die Nutzenden davon zu überzeugen, dass keine besonders schutzbedürftigen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO enthalten sind. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Sind besonders schutzbedürftige Daten in den Dokumenten enthalten, sind diese entweder durch Schwärzung o.Ä. unkenntlich zu machen, oder aber die Übermittlung hat insgesamt zu unterbleiben.
c) Recht auf Schwärzung
Für alle Daten, die Sie an das Jobcenter Gelsenkirchen übermitteln, gilt, dass das Jobcenter Gelsenkirchen zur Entscheidung über Ihre (Leistungs-)Ansprüche nur solche Daten und Informationen benötigt, die für die Entscheidung auch von Bedeutung sind. Ihnen steht daher ein Recht auf Schwärzung nicht notwendiger Daten und Informationen zu. Dies gilt insbesondere für die Übersendung von Kontoauszügen und Ausweisen.
Kontoauszüge
Geschwärzt werden dürfen darüber hinaus die in den Auszügen enthaltenen besonderen Arten personenbezogener Daten, wie beispielsweise Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben (Art. 9 Absatz 1 DSGVO). Nach der Schwärzung müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende jedoch als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben.
Ausweise
Bei Ausweisdokumenten können in der Regel nicht benötigte Angaben zu Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer geschwärzt werden. Hinweis: Kopien von Ausweisen werden im Regelfall nicht zu den Akten genommen, sondern nach Sichtung und Anfertigung eines Sichtungsvermerks vernichtet.
Weitere, detaillierte Hinweise auf Schwärzungsmöglichkeiten finden Sie auch in den Ausfüllhinweisen der BA zu den Antragsformularen sowie im Merkblatt zum Bürgergeld.
d) Verarbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung verarbeitet der Verantwortliche zum unter B.III. genannten Zweck insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
(1) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
(2) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, /-höhe, /-art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/
Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG).
(3) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit
Das sind beispielsweise Lebenslauf / Werdegang, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert), Förderungen /
Eingliederungsleistungen und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
(4) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
(5) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt auf der Grundlage von Kennzahlen nach § 51b) Abs. 3 Nr. 3 SGB II Kennzahlenvergleiche zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und veröffentlicht die Ergebnisse vierteljährlich. Daneben können z.B. qualitätsorientierte Kundenbefragungen stattfinden.
V. Kategorien betroffener Personen
Betroffen von der Verarbeitung von Daten sind Nutzende des Angebotes.
VI. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
a) Nutzungsdaten bzw. Meta- und Kommunikationsdaten
Mit der Verarbeitung von Nutzungs- bzw. Meta- und Kommunikationsdaten verfolgt die verantwortliche Stelle berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f der DSGVO, da nur so Verfügbarkeit und Integrität der App sichergestellt werden können.
b) Daten, die von den Nutzenden in (Kontakt-) Formulare eingegeben bzw. an diese übergeben werden
Daten, die von Nutzenden in (Kontakt)-Formulare eingegeben bzw. an diese übergeben werden, werden unabhängig vom Bestehen weiterer Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung nur nach vorheriger Einwilligung der Nutzenden übermittelt. Hierzu ist die Eingabe bzw. Übergabe der Daten, das Anklicken des Datenschutzbestätigungsfeldes sowie die Betätigung der "Abschicken" Schaltfläche erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1a und Art. 7 DSGVO.
Darüber hinaus stützt sich die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Gelsenkirchen insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m.
§§ 67 ff. SGB X, das SGB III und SGB II sowie auf weitere spezialgesetzliche Regelungen wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
VII. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die unter Ziffer IV.2. genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenter Gelsenkirchen an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/
Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister - insbesondere die Bundesagentur für Arbeit nach § 50 Abs. 3 SGB II), Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diese direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur
mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit
Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.
Für die unter Ziffer IV.1. genannten Datenkategorien, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Angebotes für die Zurverfügungstellung von Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdiensten, einsetzen, nehmen wir Hosting – Leistungen externer Auftragsverarbeiter in Anspruch.
VIII. Dauer der Speicherung/Löschung von Daten
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von bis zu 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch ein Jobcenter nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden Leistungen zum Lebensunterhalt oder besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Fünfjahresfrist dient Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Ist eine offene Forderung des Jobcenters Gelsenkirchen betroffen (Rückforderung/
Erstattungsbescheid/ Darlehen), werden die Daten gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
In allen anderen Fällen werden die von uns verarbeiteten Daten nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).
C. Betroffenenrechte
I. Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten gem. Art. 15 DSGVO.
II. Recht auf Widerruf/Widerspruch
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sie können auch der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen.
III. Recht auf Berichtigung/Vervollständigung
Sie haben gem. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
IV. Recht auf Löschung
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
V. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht zu verlangen,
dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
VI. Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich jederzeit an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO oder sonstige Vorschriften über den Datenschutz verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Jobcenter Gelsenkirchen ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Tel.: 0228-997799-0
E-Mail:
poststelle@bfdi.bund.de
Internet: Bundesbeauftragte
für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit auch an den Datenschutzbeauftragten des Jobcenter Gelsenkirchen (s.o. B.II.) wenden.
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Yasmina Busch (Jobcenter Gelsenkirchen)
Technischer Betrieb
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Telefon: 030609819790
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